Zentrale Beratungsfelder
Energie- und Regulierungsrecht
Wir beraten in der gesamten Bandbreite des Energie- und Regulierungsrechts, insbesondere in den Bereichen Strom, Gas, Wärme und Wasser sowie Telekommunikation. Dabei geht es sowohl um einzelne Fragen aus dem laufenden operativen Betrieb (Regulierungsverfahren, Vertragsabwicklung, etc.) als auch um den Aufbau rechtlicher Grundlagen, beispielsweise der Erlangung von Genehmigungen oder Konzessionen, der Erarbeitung von Pacht- oder Kaufverträgen oder der Entwicklung von Vertragspaketen im Endkundenvertrieb.
Energiekonzessionen und Wegenutzungsrechte
Die Einräumung von Wegenutzungsrechten für leitungsgebundene Infrastrukturen (Strom, Gas, Wasser, Wärme, Telekommunikation) begleiten wir sowohl auf Anbieterseite, insbesondere Konzessionsvergabeverfahren und Wegenutzungsverträge durch Städte und Gemeinden, als auch auf Bieterseite (Angebote im Konzessionsvergabeverfahren, Wegenutzungsverträge). Dabei übernehmen wir regelmäßig auch die Aufgabe als Vergabestelle für Städte und Gemeinden.
Erneuerbare Energien und
Kraft-Wärme-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplung
Die Beratung zu Fragen rund um die Erneuerbaren Energien, insbesondere der Anschluss und Betrieb von EEG- und KWK-Anlagen, stellt ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit dar. Dabei beraten wir insbesondere Energieversorger.
Kommunalrecht
Das Kommunalrecht wirft für Städte und Gemeinden immer wieder rechtliche Fragen auf, für deren rechtssichere Beantwortung wir zur Verfügung stehen. Das betrifft insbesondere Fragen des Gemeindewirtschaftsrechts (wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen, Organarbeit in kommunalen Unternehmen) und der Gemeindeorganisation (Gemeinderatssitzungen, Satzungen).
Vergaberecht
Im Vergaberecht beraten wir Städte und Gemeinden bei der Beschaffung von Energie und weiteren Leistungen sowie Energieversorgungsunternehmen bei der Gestaltung von Angebotskonzepten.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen stellen sich sowohl auf Seiten der Energieversorgungsunternehmen als auch in vielen Städten und Gemeinden, wenn diese kommunale Unternehmen in Privatrechtsform betreiben oder dies beabsichtigen. Wir beraten in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht sowohl bei der Gründung als auch beim Controlling und der Umstrukturierung von kommunalen Unternehmen – sowohl auf Seiten der Städte und Gemeinden als Gesellschafter als auch auf Seiten der Gesellschaft und ihrer Organe.